Juniorwahlen 2024 RGB
Die Juniorwahlen am 19.09.2024 an unserer Schule, dem Rouanet Gymnasium Beeskow, haben uns Schülerinnen und Schülern viele Einblicke in den Wahlakt ermöglicht. Egal, ob als Wähler oder Mitglied des Wahlvorstandes, jeder konnte etwas Neues lernen.
Die Schüler, welche wählen waren, kamen gut gelaunt zum Raum 309 , wo sie kurz warten mussten, bis sie aufgerufen wurden. Als Wahlvorstand entschlossen wir uns dazu, immer jeweils drei Schüler in den Raum zu holen, wo ihnen am ersten Tisch die Wahlbescheinigung abgenommen und der Name notiert worden ist. Dieser wurde mithilfe eines Ausweises zur Identifikation des Schülers überprüft. Als Wahlvorstand war es manchmal, wenn Schüler ihre Wahlbescheinigung oder ihren Ausweis vergessen hatten, mühselig eine neue Wahlbescheinigung auszustellen oder eine Person zu finden, die die Identität bestätigt. Mit dem Überreichen des Wahlzettels wurde ihnen erklärt, dass sie eine Erst- und eine Zweitstimme haben, somit zwei Kreuze machen dürfen und bei mehr als zwei Kreuzen auf dem Wahlzettel dieser ungültig wird. Jedem der drei Schüler wurde jeweils eine Wahlkabine zugewiesen, damit die Juniorwahl geheim, frei und gleich ablaufen konnte.
Es wurde aufgrund des Sichtschutzes und Verbots von jeglichen Äußerungen, die die Wahl beeinflussen konnten, eine Stimmabgabe ohne Einwirkungen vor Ort oder Störung der Diskretion gewährt. Außerdem zählen alle Stimmen gleich viel, was zum Teil eine demokratische Wahl ausmacht. Nachdem der Schüler seine Kreuze gesetzt hatte, faltete er seinen Wahlzettel zweimal und warf diesen in die Wahlurne, wo ein Wahlhelfer den Vorgang auf seine Richtigkeit überprüfte.
Vor dem Verlassen des Wahlraums kontrollierten zwei unserer Wahlhelfer die Namen der fortgehenden Schülerinnen und Schüler. Diese dreifache Überprüfung der Schüler sichert die Korrektheit der im Nachhinein erschlossenen Wahlbeteiligung und richtige Anzahl der Abgaben der Wahlzettel, damit jede Stimme zählt. Nach jedem Wahlvorgang einer Klasse wurden die Listen der Namen der Schüler aktualisiert, indem ein Wahlhelfer die alten Unterlagen gebündelt wegsortierte und die neuen Listen verteilte (an die jeweilige Aufgabenstelle eines Wahlhelfers). Dadurch, dass die Schüler direkt wählen, liefen die Wahlen unmittelbar ab. Der Aspekt, welcher die Juniorwahl von der Wahl der „Erwachsenen" unterscheidet ist, dass bei der Wahl der „Erwachsenen" alle deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen dürfen, die (bei Landtagswahlen) das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei den Juniorwahlen alle Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse wahlberechtigt waren. Der Wahlgrundsatz, dass die Wahl allgemein abläuft, wurde demnach angepasst.
Somit wurden alle Aspekte einer demokratischen Wahl erfüllt und die Juniorwahl half uns Schülerinnen und Schülern des Wahlvorstandes, die Wahlgrundsätze objektiv in der Praxis bewerten und verstehen zu können.